Schweizerischer Fischerei-Verband (SFV) kritisiert Bauern Gewässerschutz: bauernschlau das Parlament aushebeln! Der Schweizerische Fischerei-Verband ärgert sich über den Angriff des Schweizerischen Bauernverbandes auf die Gewässerschutzrevision. Mit der Revision haben die eidgenössischen Räte im Dezember 2009 den Fischern ermöglicht, ihre Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ zurückzuziehen. Dieser sorgfältig erarbeitete Kompromiss darf jetzt nicht bauernschlau hintertrieben werden. Damit würde die Glaubwürdigkeit des Parlaments aufs Spiel gesetzt.
Bi. Um was geht es? Die 2006 mit über 161′000 Unterschriften vom Schweizerischen Fischerei-Verband SFV eingereichte Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ hat viel ausgelöst: Bundesrat, National- und Ständeräte, Kantone, Wasserwirtschaft und Initianten haben sich auf einen griffigen Gegenvorschlag geeinigt: die Revision des Gewässerschutzgesetzes. Damit wurden die Forderungen der Initiative weitgehend erfüllt, die Fischer konnten ihre Initiative zurückziehen.
Seltsamer Angriff der Bauern
Für die Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse hat nun das Bundesamt für Umwelt die nötigen Verordnungsänderungen vorgelegt. Inakzeptabel ist für den Fischerei-Verband, dass die Bauern zum Grossangriff gegen das Kompromisswerk blasen. Denn die Verordnungen setzen um, was das Parlament beschlossen hat.
Pufferzonen und Land dringend nötig
Ein zentraler Punkt sind die Pufferzonen zwischen landwirtschaftlich genutztem Land und Bächen, Flüssen oder Seen. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf für die natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung festzulegen. Dass der Bund Minimalanforderungen festlegt, erachtet der SFV als zwingend, damit die Kantone vor Druckversuchen der Landwirtschaft geschützt sind. Die in letzter Zeit gehäuften Gewässervergiftungen durch Gülle zeigen, wie wichtig Pufferzonen mit eingeschränkter Nutzung sind.
Eines der zentralen Ziele der Revision ist die Reduktion der negativen Auswirkungen des von vielen Kraftwerken praktizierten Schwall-Sunk-Betriebs (siehe Notiz am Ende des Newsletters “Schwall – Sunk”). Dazu ist aber der Bau von Ausgleichsbecken nötig. Auch dafür braucht es Land.
Affront gegenüber Parlament
Es ist unverständlich, dass die Bauernpolitiker auf diesen Zentralnerv der Vorlage losziehen. Damit stellen sie einen mühsam erarbeiteten Kompromiss in Frage. Es ist staatspolitisch höchst gefährlich, wenn nach der Gesamtabstimmung durch die eidgenössischen Räte Interessengruppen versuchen, die (entscheidende) Umsetzung gegen den Willen des Gesetzgebers zu beeinflussen. Gemäss Fischereiverband darf sich das Parlament dieses bauernschlaue Vorgehen nicht bieten lassen.
Schwall-Sunk
In der Schweiz betreiben 130 Kraftwerke zur Maximierung ihrer Gewinne ein ökologisch schädliches Schwall-Sunk-Regime. Von den Kraftwerken verursachte Flut- und Niedrigwasser führen zum starken Anstieg (Schwall) und Rückgang des Flusspegels (Sunk), wodurch auch die Flussbreite stark variiert. Dabei verenden täglich hunderte, oder gar tausende von Fischen und unzählige Kleinlebewesen!
Quelle: www.sfv-fsp.ch